Bildungspaket
Seit 2011 ermöglicht das Bildungspaket "Bildung & Teilhabe" (BuT) bundesweit die Finanzierung von qualifizierter Lernförderung für Schüler, die Lernschwierigkeiten haben. Diese Nachhilfe kann in der Regel beantragt werden, wenn das Erreichen des Lernziels gefährdet ist. Anspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
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Arbeitslosengeld II (ALG II)
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Sozialhilfe (SGB XII)
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Kinderzuschlag (KiZ)
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Sozialgeld (SGB II)
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Wohngeld (WoGG)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel und übernehme die direkte Abrechnung mit der zuständigen Behörde.
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Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie zunächst das Antragsformular Ihrer Kommune aus. Für Wiesbaden erhalten Sie das Formular auch im Jobcenter oder können es [hier herunterladen](Link zum Antragsformular Wiesbaden). Weitere Informationen und eine Übersicht der bundesweiten Anlaufstellen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter diesem Link.
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Schulbestätigung einholen
Wenn das Lernziel gefährdet ist und das schulische Angebot nicht ausreicht, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von der Fachlehrkraft Ihres Kindes bescheinigen, dass ein Förderbedarf besteht. Die Schulbestätigung für Wiesbaden können Sie
[hier herunterladen(Link zur Schulbestätigung Wiesbaden).
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Rays Mathe Support kontaktieren
Nachdem Sie die Bestätigung der Schule erhalten haben, kontaktieren Sie mich. Nach einer ausführlichen, kostenfreien Beratung erstelle ich Ihnen ein formloses Angebot für das Bildungspaket.
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Antrag auf Lernförderung einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, die Schulbestätigung und mein Angebot bei der zuständigen Leistungsstelle (z.B. Landratsamt oder Jobcenter) ein. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Mit diesem kommen Sie zu mir, damit wir die Einheiten planen können und der Unterricht umgehend beginnen kann.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt dann direkt über die zuständigen Ämtern.
Kontakt
Raymond Wendel
Emanuel-Geibel-Straße 27
65185 Wiesbaden
Mobil: 0152 / 02180851